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   BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R   

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https://dejure.org/2020,35944
BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R (https://dejure.org/2020,35944)
BSG, Entscheidung vom 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R (https://dejure.org/2020,35944)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - B 8 SO 15/20 R (https://dejure.org/2020,35944)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.01.2006 - B 6 KA 41/05 R

    Nichteinhaltung der Revisionsfrist durch eine Kassenärztliche Vereinigung,

    Auszug aus BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht sind für Behörden - wie den Beklagten - die gleichen wie für Rechtsanwälte (vgl nur BSG vom 18.1.2006 - B 6 KA 41/05 R, juris, mwN) , dh das Verschulden eines Justiziars sowie der weiteren von ihr beschäftigten, zur Vertretung im Prozess bevollmächtigten Personen, ist der Behörde stets zuzurechnen.

    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei - und damit auch der Justiziar einer Behörde - muss wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung von Fristen dafür Sorge tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt und auch innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird (stRspr; vgl nur BGH vom 28.11.1990 - XII ZB 19/90 - NJW 1991, 1178 ; BFH vom 7.7.2003 - II B 5/03 - juris; BVerwG vom 4.10.2002 - 5 C 47/01, 5 B 33/01 - FEVS 54, 390; BSG vom 19.5.2005 - B 10 EG 3/05 B - juris; vgl im Einzelnen auch BSG vom 18.1.2006 - B 6 KA 41/05 R - juris) .

  • BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 25/16 R

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Gründe dafür, warum auch unter Berücksichtigung der bei voller Ausschöpfung der Frist ohnehin bestehenden erhöhten Sorgfaltspflichten (vgl nur BSG vom 8.12.2016 - B 6 KA 25/16 R - juris RdNr 3) die verantwortliche Mitarbeiterin des Beklagten nicht in der Lage war, noch am 22.9.2020 und damit fristgerecht selbst den Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist per Fax an das BSG zu senden, durch eine dritte Person senden zu lassen oder bereits vor dem Arztbesuch eine Kollegin/einen Kollegen mit der Bearbeitung fristgebundener Schriftsätze zu beauftragen, sind nicht vorgetragen.
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Das Versäumnis der Frist muss auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeidbar gewesen sein ( BSG vom 10.12.1974 - GS 2/73 - BSGE 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1) .
  • BVerwG, 04.10.2002 - 5 C 47.01
    Auszug aus BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei - und damit auch der Justiziar einer Behörde - muss wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung von Fristen dafür Sorge tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt und auch innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird (stRspr; vgl nur BGH vom 28.11.1990 - XII ZB 19/90 - NJW 1991, 1178 ; BFH vom 7.7.2003 - II B 5/03 - juris; BVerwG vom 4.10.2002 - 5 C 47/01, 5 B 33/01 - FEVS 54, 390; BSG vom 19.5.2005 - B 10 EG 3/05 B - juris; vgl im Einzelnen auch BSG vom 18.1.2006 - B 6 KA 41/05 R - juris) .
  • BSG, 12.04.2018 - B 12 KR 10/17 R

    Unzulässigkeit der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Versäumens der

    Auszug aus BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Daher dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl zusammenfassend BSG vom 12.4.2018 - B 12 KR 10/17 R, juris, mwN) .
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZB 19/90

    Erstattung von Aufwendungen aus einem Mietvertrag - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei - und damit auch der Justiziar einer Behörde - muss wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung von Fristen dafür Sorge tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt und auch innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird (stRspr; vgl nur BGH vom 28.11.1990 - XII ZB 19/90 - NJW 1991, 1178 ; BFH vom 7.7.2003 - II B 5/03 - juris; BVerwG vom 4.10.2002 - 5 C 47/01, 5 B 33/01 - FEVS 54, 390; BSG vom 19.5.2005 - B 10 EG 3/05 B - juris; vgl im Einzelnen auch BSG vom 18.1.2006 - B 6 KA 41/05 R - juris) .
  • BSG, 19.05.2005 - B 10 EG 3/05 B

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts, wirksame Ausgangskontrolle bei der

    Auszug aus BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei - und damit auch der Justiziar einer Behörde - muss wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung von Fristen dafür Sorge tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt und auch innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird (stRspr; vgl nur BGH vom 28.11.1990 - XII ZB 19/90 - NJW 1991, 1178 ; BFH vom 7.7.2003 - II B 5/03 - juris; BVerwG vom 4.10.2002 - 5 C 47/01, 5 B 33/01 - FEVS 54, 390; BSG vom 19.5.2005 - B 10 EG 3/05 B - juris; vgl im Einzelnen auch BSG vom 18.1.2006 - B 6 KA 41/05 R - juris) .
  • BFH, 07.07.2003 - II B 5/03

    Wiedereinsetzung; Postausgangskontrolle des FA

    Auszug aus BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei - und damit auch der Justiziar einer Behörde - muss wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung von Fristen dafür Sorge tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt und auch innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird (stRspr; vgl nur BGH vom 28.11.1990 - XII ZB 19/90 - NJW 1991, 1178 ; BFH vom 7.7.2003 - II B 5/03 - juris; BVerwG vom 4.10.2002 - 5 C 47/01, 5 B 33/01 - FEVS 54, 390; BSG vom 19.5.2005 - B 10 EG 3/05 B - juris; vgl im Einzelnen auch BSG vom 18.1.2006 - B 6 KA 41/05 R - juris) .
  • BSG, 20.01.1989 - 5 BJ 281/88
    Auszug aus BSG, 20.10.2020 - B 8 SO 15/20 R
    Die Erkrankung muss demnach so schwer sein, dass der Beteiligte selbst nicht handeln kann und auch zur Beauftragung eines Dritten nicht in der Lage ist (vgl BSG vom 20.1.1989 - 5 BJ 281/88 - juris RdNr 3; Senger in Schlegel/Voelzke, jurisPK- SGG , 2017, § 67 RdNr 48) .
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